11.02.2019 Mülldeponie Lintel
30.01.2019 Antrag Beteiligung Mehrwegbechersystem
26.01.2019 Antrag Flächenbegrünung
17.01.2019 Prioritätenliste Mobilitätskonzept
03.01.2019 Antrag Teilnahme Earth Hour 2019 am 30. März 2019
04.12.2018 Antrag ethische Geldanlagen
27.12.2017 Antrag Autofreie Hauptstraße am 1. Mai 2018
27.12.2017 Antrag Kooperation mit der Landwirtschaft zur Nitratreduzierung
12.12.2017 Zweckentfremdungssatzung
08.08.2017 Insektenhotels
01.03.2017 Antrag Müll im Öffentlichen Raum-Präventionsmaßnahmen
26.01.2017 Antrag auf Prüfung "Einrichtung von Ladesäulen"
08.12.2016 Antrag zum Haushalt: Anteilige Ausschüttung des nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Gewinns der Kreissparkasse Wiedenbrück
21.08.2016 Laufparcours in Rheda-Wiedenbrück
02.06.2016 Erfassung der Beratungsergebnisse aufgegliedert nach Parteizugehörigkeit
28.12.2015 Antrag zur Behandlung im Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Abwasser und den Betrieb Bauhof der Stadt Rheda-Wiedenbrück
10.11.2015 Antrag auf Änderung/ Ergänzung der Geldanlagerichtlinien der Stadt Rheda- Wiedenbrück
27.02.2015 Antrag auf Erweiterung der TO der Ratssitzung 09.03.15-Windkraft
23.02.15 Anpassung der Hebesätze Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer auf die fiktiven Sätze
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Beratungen zum Haushalt 2015 Hebesätze
Die Stadt Rheda-Wiedenbrück passt die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuern an die fiktiven Hebesätze des Landes NRW an.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Stadt Rheda-Wiedenbrück verfügt über eine gute Infrastruktur mit einer hohen Lebensqualität.
Wir möchten die gemeinsam geschaffenen und gewachsenen Standards mit den Bädern, Sportanlagen, Bildungseinrichtungen, Flora Park, Bibliotheken und im Städte- und Straßenbau für die Bürgerinnen und Bürger erhalten.
Angesichts des kontinuierlichen strukturellen Defizits von mehreren Millionen Euro ist eine Haushaltssanierung nur durch Kürzungen auf der Ausgabenseite nicht mehr möglich.
Die Stadt Rheda-Wiedenbrück kann in dieser Situation nicht auf 2.017.219 Euro Realsteuern verzichten.
09.02.15 Antrag auf Kündigung und Neuverhandlung der Zuschussvereinbarung mit dem SCW
05.02.15 Antrag zum Sozialen Wohnungsbau
14.01.2015 Der Verfall der Villa Weinberg in Rheda
25.10.2014 Fahrradkonzept für Rheda
05.08.2014 Alternative Verkehrserschließung für das geplante Baugebiet Kaiserforst (Bebauungsplan 395)
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum geplanten Baugebiet Kaiserforst (Bebauungsplan 395) wurde unter anderem deutlich, dass die Vorschläge zur Erschließung dieses Baugebietes während der möglichen Bauphase und nach einer möglichen Realisierung, vor allem von den betroffenen Bürger/innen kritisch betrachtet werden.
Im Zusammenhang mit der Baugebietserschließung während der Bauphase wurde von der Verwaltung vorgetragen, die Straße „Am Eusternbach“, ab der Einmündung „Kaiserforst“ dafür zu nutzen. Eine Nutzung über diese Phase hinaus wurde nicht ernsthaft in Betracht gezogen. Vielmehr beinhaltet der vorgestellte Rahmenplan eine Hauptzuwegung über die als Spielstraße ausgewiesene Straße Kaiserforst, die diagonal durch das bereits bestehende Baugebiet führt. Der heutige Zustand des Kaiserforstes (Teilstück vom Kreisel – Kreuzung Holtkampstraße/Kaiserforst – bis zum Ende Richtung Stadtholz) lässt u. E. keine Nutzung als Hauptzuwegung des neuen Baugebietes zu. Bereits heute ist ein Begegnungsverkehr kaum möglich. Durch die bepflanzten Verkehrsinseln und beidseitigen Parkplätze am Straßenrand muss entgegenkommendem Verkehr ausgewichen oder sogar - an neuralgischen Punkten - zurückgesetzt werden. Darüber hinaus ist die heutige Nutzung als Spielstraße auch in Zukunft weiterhin von Bedeutung.
Bündnis 90/Die Grünen beantragt:
Die Stadtverwaltung möge, unter Berücksichtigung der verkehrlichen Auswirkungen, prüfen, inwieweit bei der Planung der zukünftigen Verkehrsströme die Straße „Am Eusternbach“ (ab Einmündung „Kaiserforst“ bis zur „Bokeler Straße“) als Haupterschließungsstraße und Hauptentlastungsachse des Baugebiets Kaiserforst in Betracht gezogen werden kann.
Im Zusammenhang mit der möglichen Realisierung des Baugebietes „Kaiserforst“ und den sich daraus ergebenden Erschließungsfragen wurde von der Verwaltung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses ein weiteres Argument für den angedachten Südringschluss ist, um die neu entstehenden Verkehrsströme nach Fertigstellung des Baugebiets zu regeln.
Nach Überzeugung von Bündnis 90/Die Grünen und vieler sachkundiger Experten ist der geplante Südringschluss innerhalb der nächsten 5-6 Jahre aus verschiedenen Gründen nicht realistisch. Der Prüfung möglicher Alternativen muss deshalb zwingend bereits mit der Planung und Umsetzung des Baugebietes Kaiserforst (Bebauungsplan 395) – und damit ab sofort - volle Beachtung geschenkt werden.
Bündnis 90/Die Grünen beantragt daher:
Um den Gesamtverkehrszu- und -abfluss des um ca. 30 – 40 % wachsenden Baugebietes ohne den Südringschluss gewährleisten zu können, möge die Stadtverwaltung prüfen, ob eine Anbindung des Baugebiets Kaiserforst über die Achse „Am Eusternbach“ sowie der „Bokeler Straße“ an die Bundesstraße 55/61 möglich ist. Der Linksabiegerverkehr auf die B55/61 könnte technisch über eine Einfädelungsspur realisiert werden.
31.05.2013 Umbenennung der Karl-Wagenfeld-Straße in Rheda
14.06.2012
Fracking in Rheda-Wiedenbrück Thema des BPUV
Fracking ist nach wie vor eine der gefährlichsten Arten der Erdgasgewinnung. Bündnis90/Die Grünen hat daher folgenden Antrag gestellt:
Der BPVU – Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt zur Beschluss Vorlage:
1. Der Rat der Stadt lehnt mit Nachdruck das sogenannte Fracking-Verfahren zur Erdgasgewinnung beziehungsweise – förderung oder zur Suche nach Erdgasvorkommen ab. Der Rat stellt fest, dass der Einsatz wassergefährdender chemischer Substanzen für die Gewinnung von Erdgas nicht hinnehmbar ist.
2. Der Rat der Stadt appelliert im Rahmen von Erdgasgewinnung aus unkonventionellen Lagerstätten an die Landes – und Bundesregierung, eine Änderung des Bundesberggesetzes dahingehend auf den Weg zu bringen, das die grundsätzliche Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in allen Zulassungsverfahren beinhaltet.
3.Der Rat der Stadt fordert bei möglichen Anträgen auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken gemäß §§ 6 ff. Bundesberggesetz für ein Feld in Rheda - Wiedenbrück
- eine frühzeitige und umfassende Information der Stadt Rheda–Wiedenbrück zu geplanten Vorhaben durch die Betreiber
- eine umfangreiche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die auch lückenlose Informationen über die verwendeten Stoffe sowie die möglichen Risiken beinhaltet, zu gewährleisteten
- aus Gründen eines definierten Besorgnisgrundsatzes in den Paragraphen 5 (1), 48 (1) und 62 (1) des allgemeinen Wasserhaushaltsrecht die frühzeitige, verbindliche Beteiligung sowie das Einvernehmen der zuständigen Umwelt‐ und Wasserbehörden im Kreis Gütersloh sowie der Wasserversorgungsunternehmen im gesamten Verfahren
- keine weitere Bearbeitung von vorliegenden Anträgen/Betriebsplänen bevor die endgültigen Untersuchungsergebnisse der von der Landesregierung beauftragten Gutachten vorliegen.