25.10.2014 Fahrradkonzept für Rheda

05.08.2014 Alternative Verkehrserschließung für das geplante Baugebiet Kaiserforst (Bebauungsplan 395)

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum geplanten Baugebiet Kaiserforst (Bebauungsplan 395) wurde unter anderem deutlich, dass die Vorschläge zur Erschließung dieses Baugebietes während der möglichen Bauphase und nach einer möglichen Realisierung, vor allem von den betroffenen Bürger/innen kritisch betrachtet werden.
Im Zusammenhang mit der Baugebietserschließung während der Bauphase wurde von der Verwaltung vorgetragen, die Straße „Am Eusternbach“, ab der Einmündung „Kaiserforst“ dafür zu nutzen. Eine Nutzung über diese Phase hinaus wurde nicht ernsthaft in Betracht gezogen. Vielmehr beinhaltet der vorgestellte Rahmenplan eine Hauptzuwegung über die als Spielstraße ausgewiesene Straße Kaiserforst, die diagonal durch das bereits bestehende Baugebiet führt. Der heutige Zustand des Kaiserforstes (Teilstück vom Kreisel – Kreuzung Holtkampstraße/Kaiserforst – bis zum Ende Richtung Stadtholz) lässt u. E. keine Nutzung als Hauptzuwegung des neuen Baugebietes zu. Bereits heute ist ein Begegnungsverkehr kaum möglich. Durch die bepflanzten Verkehrsinseln und beidseitigen Parkplätze am Straßenrand muss entgegenkommendem Verkehr ausgewichen oder sogar - an neuralgischen Punkten - zurückgesetzt werden. Darüber hinaus ist die heutige Nutzung als Spielstraße auch in Zukunft weiterhin von Bedeutung.

 

Bündnis 90/Die Grünen beantragt:

Die Stadtverwaltung möge, unter Berücksichtigung der verkehrlichen Auswirkungen, prüfen, inwieweit bei der Planung der zukünftigen Verkehrsströme die Straße „Am Eusternbach“ (ab Einmündung „Kaiserforst“ bis zur „Bokeler Straße“) als Haupterschließungsstraße und Hauptentlastungsachse des Baugebiets Kaiserforst in Betracht gezogen werden kann.

 

Im Zusammenhang mit der möglichen Realisierung des Baugebietes „Kaiserforst“ und den sich daraus ergebenden Erschließungsfragen wurde von der Verwaltung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses ein weiteres Argument für den angedachten Südringschluss ist, um die neu entstehenden Verkehrsströme nach Fertigstellung des Baugebiets zu regeln.

Nach Überzeugung von Bündnis 90/Die Grünen und vieler sachkundiger Experten ist der geplante Südringschluss innerhalb der nächsten 5-6 Jahre aus verschiedenen Gründen nicht realistisch. Der Prüfung möglicher Alternativen muss deshalb zwingend bereits mit der Planung und Umsetzung des Baugebietes Kaiserforst (Bebauungsplan 395) – und damit ab sofort - volle Beachtung geschenkt werden.

 

Bündnis 90/Die Grünen beantragt daher:

Um den Gesamtverkehrszu- und -abfluss des um ca. 30 – 40 % wachsenden Baugebietes ohne den Südringschluss gewährleisten zu können, möge die Stadtverwaltung prüfen, ob eine Anbindung des Baugebiets Kaiserforst über die Achse „Am Eusternbach“ sowie der „Bokeler Straße“ an die Bundesstraße 55/61 möglich ist. Der Linksabiegerverkehr auf die B55/61 könnte technisch über eine Einfädelungsspur realisiert werden. 

31.05.2013 Umbenennung der Karl-Wagenfeld-Straße in Rheda

Fracking in Rheda-Wiedenbrück Thema des BPUV

Fracking ist nach wie vor eine der gefährlichsten Arten der Erdgasgewinnung. Bündnis90/Die Grünen hat daher folgenden Antrag gestellt:

 

Der BPVU – Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt zur Beschluss Vorlage:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Nachdruck das sogenannte Fracking-Verfahren zur Erdgasgewinnung beziehungsweise – förderung  oder zur Suche nach Erdgasvorkommen ab. Der Rat stellt fest, dass der Einsatz wassergefährdender chemischer Substanzen für die Gewinnung von Erdgas nicht hinnehmbar ist.

2. Der Rat der Stadt  appelliert im Rahmen von Erdgasgewinnung aus unkonventionellen  Lagerstätten an die Landes – und Bundesregierung, eine Änderung des Bundesberggesetzes dahingehend auf den Weg zu bringen, das die grundsätzliche Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in allen Zulassungsverfahren beinhaltet.

3.Der Rat der Stadt fordert bei möglichen Anträgen auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken gemäß §§ 6 ff. Bundesberggesetz für ein Feld in Rheda - Wiedenbrück

  • eine frühzeitige und umfassende Information der Stadt Rheda–Wiedenbrück  zu geplanten Vorhaben durch die Betreiber

 

  • eine umfangreiche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die auch lückenlose Informationen über die verwendeten Stoffe sowie die möglichen Risiken beinhaltet, zu gewährleisteten

 

  • aus Gründen eines definierten Besorgnisgrundsatzes in den Paragraphen 5 (1), 48 (1) und 62 (1) des allgemeinen Wasserhaushaltsrecht die frühzeitige, verbindliche Beteiligung sowie das  Einvernehmen  der zuständigen Umwelt‐ und Wasserbehörden im Kreis Gütersloh sowie der Wasserversorgungsunternehmen im gesamten Verfahren

 

  • keine weitere Bearbeitung von vorliegenden Anträgen/Betriebsplänen bevor die endgültigen Untersuchungsergebnisse der von der Landesregierung beauftragten Gutachten vorliegen.

07.02.2012 Verlegung von Stolpersteinen in Rheda-Wiedenbrück

Antrag vom 25.01.2012 Wasserkraftwerk nach Rietberger Vorbild