Zur Resolution der CDU "zur besseren organisatorischen und finanziellen Unterstützung bei der Flüchtlingsversorgung" Ratssitzung 25.04.16

Zur Resolution:

Zunächst zur Historie: Die aktuelle Flüchtlingsfinanzierung in NRW, geregelt im Flüchtlingsaufnahmegesetz, beruht auf einer Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung aus dem Dezember 2015. Dort haben die (meist CDU-geführten) Kommunen also der aktuellen Ausgestaltung zugestimmt und diese auch pressewirksam bejubelt. Auch die Kommunen hatten keine bessere Idee, als das Jahr 2016 als sogenanntes Übergangsjahr zu gestalten und mit einer Jahrespauschale von 10.000 Euro pro Geflüchtetem zu arbeiten. 

In dieser Vereinbarung wird als Berechnungsgrundlage für die landesweit zu verteilenden Mittel zwar zunächst auf Prognosen aus dem Herbst 2015 abgestellt, es wurde aber auch vereinbart, die tatsächlichen Geflüchtetenzahlen zum 01.01.2016 nachzuerheben, um nun auch finanziell nachzusteuern. Darüber hinaus wurde zwischen KSV und der Landesregierung auch weitere Gespräche zu einer erneuten Überprüfung spätestens im vierten Quartal 2016 vereinbart. Gegenstand der Vereinbarung ist eine nicht unerhebliche Erhöhung der Pauschale pro Flüchtling von ca. 7.500 auf 10.000 Euro.  

Somit trägt das Land ca. 80% der Flüchtlingskosten in NRW, während sich der Bund einen schlanken Fuß macht und durch entsprechende Steuereffekte bei seinen 20% Kosten in letzter Konsequenz fast gar keine finanzielle Belastung auf sich nehmen muss. Es kann daher weder die Rede von einer angemessenen Beteiligung des Bundes, noch von einem vollständigen Sitzenbleiben der Kommunen auf den Flüchtlingskosten sein.

 In der oben genannten Vereinbarung ist auch der Schwellenwert für außergewöhnliche Krankheitskosten von 70.000 Euro auf 35.000 Euro reduziert worden. Die Kommunen haben dies, wie erläutert, begrüßt. Natürlich kann man aus kommunaler Sicht vier Monate später erneut eine Reduzierung auf 10.000 Euro fordern, besonders realitätsnah ist dies dann allerdings nicht.

 Für das Jahr 2017 ist eine Systemumstellung bereits vereinbart. Es wird dann personen- und monatsscharf abgerechnet. Die Pauschale wird dynamisiert, die Erstattung pro Flüchtling wird also steigen. Forderungen, genau dies umzusetzen, sind daher gegenstandslos.

 Das Land sorgt für eine gerechte und gesetzestreue Verteilung der Geflüchteten und der FlüAG-Mittel. Dispense, also gestattete Redezierungen der aufzunehmenden Flüchtlinge in großen Städten, wie sie bis Anfang des Jahres an einigen Stellen gestattet wurden, werden seit Monaten ausgeglichen. Kleine Kommunen erhielten daher, und aufgrund der insgesamt gesunkenen Flüchtlingszahlen, keine Zuweisungen mehr. Somit gleichen sich Soll- und Istzahlen in diesen Kommunen wieder an und eine in der Tat nicht ganz faire Situation wird schrittweise korrigiert.

 Zur Wohnsitzauflage ist zu sagen, dass hier sehr stark EU-Recht zu beachten ist, welches eine Wohnsitzauflage nur dann für zulässig erklärt, wenn die Integration vor Ort gefährdet ist. Eine Wohnsitzauflage aus finanziellen Gründen einzuführen, ist daher schlicht nicht zulässig. Darüber hinaus ist sie auch mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb die finanziellen Auswirkungen auch sehr genau zu betrachten sind.

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